Kultur # 60 (Die Katar Dromedarregelung…)

 

Kultur # 60

In Katar gibt es eine Regel zu Dromedaren im Straßenverkehr. Wird eines von ihnen auf einer Autobahn vor achtzehn Uhr verletzt oder getötet, muss der Autofahrer oder die Autofahrerin für die Behandlungskosten oder den Verlust aufkommen. Wird es aber nach achtzehn Uhr verletzt oder getötet, muss der Dromedarhalter oder die Dromedarhalterin den Schaden am Auto begleichen.